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Info

Spielserie 2023/24:

Aktuelle Hinweise der Pass-Stelle (3. Juni 2023):

Die Wechselperiode I beginnt am 01.07.2023 und endet entsprechend der Spielordnung am 31.08.2023.

 

Einsatz in noch ausstehenden Pflichtspielen nach dem 30.06.2023
Sofern ein Spieler/eine Spielerin in noch ausstehenden Pflichtspielen des Spieljahres 2022/2023 nach dem 30.06.2023 zum Einsatz kommt, wird eine Abmeldung entsprechend §12 (1.1b) der FLB-Spielordnung als fristgerecht anerkannt, wenn er/sie sich innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss des Wettbewerbes oder dem Ausscheiden seines/ihres Vereins aus diesem Wettbewerb abmeldet.

 

Nachträgliche Freigaben
Entsprechend FLB-Spielordnung §10 (6) kann eine Nicht-Zustimmung bis zum Ende der Wechselfrist nachträglich in eine Zustimmung umgewandelt werden. Nach dem 31.08. eingereichte nachträgliche Freigaben können nicht anerkannt werden.

 

Ersatz der Zustimmung durch Zahlung einer Entschädigung
Bis zum Ende der Wechselfrist kann die Zustimmung des abgebenden Vereins durch den Nachweis über die Zahlung der in §12 (1.2) der FLB- Spielordnung bzw. §3 (2) der DFB-Jugendordnung festgelegten Entschädigung ersetzt werden. Später eingereichte Nachweise können nicht berücksichtigt werden.

 

Informationen zum Antragsstatus
Bitte sehen Sie während der Wechselperiode von telefonischen Nachfragen zum Status von Wechselanträgen ab und nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit, den Antragsstatus in DFBnet PassOnline unter „Antragsstellung“ -> „Antragsübersicht“ zu überprüfen oder die Anfrage über das DFBnet-Postfach zu senden.
Bitte halten Sie bei allen Anfragen die Pass-Nummer oder Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum des Spielers/der Spielerin bereit.

 

Telefonische Erreichbarkeit Pass-Stelle
Die Passstelle ist in der Wechselperiode ab dem 01. Juli 2023 bis zum 31. August 2023 jeweils montags, dienstags und donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr und mittwochs und freitags in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr telefonisch zu erreichen.

 

Nicht-Erreichbarkeit Pass-Stelle
In der Zeit bis zum 11.-22. Juli 2023 ist die Pass-Stelle auf Grund von Urlaubszeit nicht besetzt und somit telefonisch nicht erreichbar. Ebenso werden E-Mails nicht bearbeitet und weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte, vorzugsweise per E-Mail (), an das Sekretariat der Geschäftsstelle. Alle innerhalb der Abwesenheit eingehenden E-Mail werden ab dem 25. Juli 2023 schnellstmöglich bearbeitet.

 

Weitere wichtige Informationen hat die Pass-Stelle als allgemeine Hinweise für Sie zusammengefasst.

 

 

 

Grundsätzliche Hinweise

Die vermerkten Hinweise sollen unseren Vereinen eine Hilfestellung bei der Bearbeitung der wesentlichen Vorgänge geben, können aber nicht erschöpfend sein. Dazu ist unbedingt die Spielordnung §§ 7 ff. zu beachten oder Rücksprache mit der Passstelle, Telefon 0355 4310250, E-Mail zu halten.

 

Für die Erteilung einer Spielerlaubnis ist ausschließlich die Passstelle zuständig. Dafür ist beim Verband ein Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung einzureichen.

 

Erfolgt die Übermittlung des Antrags auf Spielberechtigung an den FLB mittels DFBnet Pass Online, entfällt die Einreichung des schriftlichen Antrags. Mit dem Zeitpunkt der systemseitigen Bestätigung des Eingangs der Antragstellung an den aufnehmenden Verein gilt der Antrag beim FLB als zugegangen.

 

Stellt ein Verein einen Antrag auf Spielberechtigung mittels DFBnet Pass Online, hat er dafür Sorge zu tragen, dass ihm die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Insbesondere muss er sicherstellen, dass der Antrag mit allen erforderlichen Erklärungen und Daten von dem Spieler, bei Minderjährigen von einem gesetzlichen Vertreter, unterzeichnet vorliegt. Eine elektronische Antragstellung ohne rechtlich wirksame Zustimmung des Spielers, bei Minderjährigen eines gesetzlichen Vertreters, ist unwirksam.


Weitere Hinweise zur Online-Antragstellung finden Sie im Merkblatt.

Anträge, die der Passstelle per Fax oder E-Mail zugesandt werden, haben keine Gültigkeit und können nicht bearbeitet werden.

Ausnahme: Zur Fristwahrung können nachträgliche Freigaben vorab per Fax gesendet werden.

Bei jedem Schriftverkehr mit der Passtelle sollte immer die Vereinsnummer angegeben werden. Dies gilt auch bei Mitteilungen über Änderungen der Vereinsanschrift. Für Rücksprachen bitte ggf. die Telefonnummer eines Vereinsvertreters angeben.

Unvollständige Anträge werden komplett an den Verein (offizielle Vereinsanschrift) zur Vervollständigung der Unterlagen zurückgeschickt.

Antrag auf Spielberechtigung mit DFBnet PASS ONLINE
Was muss beachtet werden?

Voraussetzung für die Onlineantragstellung entsprechend Spielordnung § 10a ist der Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung. Das dafür vorgesehene Formular des FLB kann auf der Homepage www.flb.de unter Service -> Downloads runtergeladen werden.

Der Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm alle die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Er muss sicherstellen, dass der Antrag mit allen erforderlichen Erklärungen und Daten von dem Spieler, bei Minderjährigen von einem gesetzlichen Vertreter, unterzeichnet vorliegt. Die Vereine sind verpflichtet, die vollständigen Anträge mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Erstausstellungen
Eine Erstausstellung ist nur möglich, wenn der Spieler im gesamten Bundesgebiet noch kein Spielrecht besessen hat. Das gilt auch für gelöschte/abgemeldete Spieler.
Voraussetzung für die korrekte Eingabe ist, dass eine Kopie vom Personaldokument vorliegt.
Folgendes sollte unbedingt beachtet werden:

  • Name und Vorname nicht vertauschen
  • nicht komplett Groß- oder Kleinschreiben (nur die Angangsbuchstaben groß schreiben)
  • Bindestrich im Namen nur einen eintragen, wenn die Geburtsurkunde oder der Personalausweis das vorgibt
  • kein Apostroph (é) und Komma eingeben,
  • Umlaute (ä, ö, ü) können verwendet werden


Auf der Basis Ihrer Eingaben wird im System nach einer evtl. bereits erfassten Person gesucht (Datenabgleich). Dabei werden Name, Vorname und Geburtsdatum geprüft. Bei fehlerhafter Eingabe oder zusätzlichen Sonderzeichen, wird aufgrund dieser Suchkriterien der Spieler nicht gefunden und es wird eine neue Person (Dublette) angelegt. Das sollte vermieden werden. Der Verband ist verpflichtet, sämtliche Spielberechtigungzeiten eines Spielers zu erfassen. Daher ist es nicht gestattet einen Spieler zweimal aufzunehmen, da er im System im gesamten Bundesgebiet einzusehen ist und als neue Person geführt werden würde.

Vereinswechsel
Voraussetzung für einen Wechsel ist die Abmeldung des Spielers beim abgebenden Verein. Die Abmeldung kann folgendermaßen erfolgen:

  • schriftlich per Einschreiben
  • persönlich
  • über DFBnet Pass-Online (stellvertretende Abmeldung)


Eine Onlineabmeldung ist nur gestattet, wenn dem aufnehmenden Verein die Einwilligung des Spielers bzw. des gesetzlichen Vertreters schriftlich vorliegt. Die Online Abmeldung ersetzt den Nachweis der Abmeldung in Form des Einschreibebeleges. Als Abmeldedatum gilt der Tag der Eingabe in das System. Mit der stellvertretenden Abmeldung erlischt automatisch die Spielberechtigung im alten Verein.

HINWEIS:
Die Nichterfüllung dieser Auflagen wird als unsportliches Verhalten gemäß den Bestimmungen des FLB geahndet und kann insbesondere auch die Entziehung der Spielberechtigung durch den FLB rechtfertigen. Die Passstelle ist befugt, diesbezüglich Stichproben vornehmen und den Verein aufzufordern, die Originalunterlagen zur Kontrolle beim FLB vorzulegen.

 

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