Info
Aktuelle Informationen zur laufenden Wechselperiode
Mit Blick auf die laufende Wechselperiode I (01.07.–31.08.2026) hat die FLB-Passstelle wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit, Bearbeitung und Schulung für euch veröffentlicht.
📞 Telefonische Erreichbarkeit der Pass-Stelle
Die Passstelle ist in der Wechselperiode ab dem 29. Juni 2026 bis zum 04. September 2026 jeweils montags und freitags in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr und mittwochs in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr telefonisch zu erreichen: 0355 4310250
📵 Urlaubsbedingte Nicht-Erreichbarkeit
Vom 13. bis 24. Juli 2026 ist die Pass-Stelle nicht besetzt. In dieser Zeit werden weder Anrufe noch E-Mails bearbeitet. Alle eingehenden E-Mails werden ab dem 27. Juli 2026 so schnell wie möglich beantwortet. Dringende Anliegen bitte per Mail an:
👩💻 Online-Schulung am 16. Juni
Die Pass-Stelle bietet am 16. Juni 2026 (18.00 Uhr) eine Online-Schulung zum Passwesen/Antragsstellung Online an. Interessierte Teilnehmer können sich unter folgendem Link für die Online-Schulung anmelden: https://www.dfbnet.org/coach/FLB/goto/education/offers/details/0123456789ABCDEF0123456700004250/0312PH24US000000VS5489C2VVH9J790
ℹ️ Weitere Informationen
Alle Details zur Wechselperiode I 2025 findet ihr in dieser herunterladbaren pdf.
Hier geht es zu allen Antragsformularen: https://www.flb.de/seite/447285/passwesen.html
Grundsätzliche Hinweise und Ansprechpartner
Antrag auf Spielberechtigung mit DFBnet PASS ONLINE
Was muss beachtet werden?
Was muss beachtet werden?
Voraussetzung für die Onlineantragstellung entsprechend Spielordnung § 10a ist der Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung. Das dafür vorgesehene Formular des FLB kann auf der Homepage www.flb.de unter Service -> Downloads runtergeladen werden.
Der Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm alle die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Er muss sicherstellen, dass der Antrag mit allen erforderlichen Erklärungen und Daten von dem Spieler, bei Minderjährigen von einem gesetzlichen Vertreter, unterzeichnet vorliegt. Die Vereine sind verpflichtet, die vollständigen Anträge mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Erstausstellungen
Eine Erstausstellung ist nur möglich, wenn der Spieler im gesamten Bundesgebiet noch kein Spielrecht besessen hat. Das gilt auch für gelöschte/abgemeldete Spieler.
Voraussetzung für die korrekte Eingabe ist, dass eine Kopie vom Personaldokument vorliegt.
Folgendes sollte unbedingt beachtet werden:
Name und Vorname nicht vertauschen
nicht komplett Groß- oder Kleinschreiben (nur die Angangsbuchstaben groß schreiben)
Bindestrich im Namen nur einen eintragen, wenn die Geburtsurkunde oder der Personalausweis das vorgibt
kein Apostroph (é) und Komma eingeben,
Umlaute (ä, ö, ü) können verwendet werden
Auf der Basis Ihrer Eingaben wird im System nach einer evtl. bereits erfassten Person gesucht (Datenabgleich). Dabei werden Name, Vorname und Geburtsdatum geprüft. Bei fehlerhafter Eingabe oder zusätzlichen Sonderzeichen, wird aufgrund dieser Suchkriterien der Spieler nicht gefunden und es wird eine neue Person (Dublette) angelegt. Das sollte vermieden werden. Der Verband ist verpflichtet, sämtliche Spielberechtigungzeiten eines Spielers zu erfassen. Daher ist es nicht gestattet einen Spieler zweimal aufzunehmen, da er im System im gesamten Bundesgebiet einzusehen ist und als neue Person geführt werden würde.
Vereinswechsel
Voraussetzung für einen Wechsel ist die Abmeldung des Spielers beim abgebenden Verein. Die Abmeldung kann folgendermaßen erfolgen:
schriftlich per Einschreiben
persönlich
über DFBnet Pass-Online (stellvertretende Abmeldung)
Eine Onlineabmeldung ist nur gestattet, wenn dem aufnehmenden Verein die Einwilligung des Spielers bzw. des gesetzlichen Vertreters schriftlich vorliegt. Die Online Abmeldung ersetzt den Nachweis der Abmeldung in Form des Einschreibebeleges. Als Abmeldedatum gilt der Tag der Eingabe in das System. Mit der stellvertretenden Abmeldung erlischt automatisch die Spielberechtigung im alten Verein.
HINWEIS:
Die Nichterfüllung dieser Auflagen wird als unsportliches Verhalten gemäß den Bestimmungen des FLB geahndet und kann insbesondere auch die Entziehung der Spielberechtigung durch den FLB rechtfertigen. Die Passstelle ist befugt, diesbezüglich Stichproben vornehmen und den Verein aufzufordern, die Originalunterlagen zur Kontrolle beim FLB vorzulegen.
Informationen zu
FLB-Partner
Kontakt
Fußball-Landesverband Brandenburg e.V.
Geschäftsführung:
Oliver Nitschke
Dresdener Straße 18
03050 Cottbus
Tel.: 0355 - 4310220
Mail:




