Kontaktbeschränkungen gelten nicht für die reine Sportausübung
Bezugnehmend auf die zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und der damit neuen Regelung für Kontaktbeschränkungen hat uns die Politik mitgeteilt, dass diese für private Zusammenkünfte im privaten sowie öffentlichen Raum gelten. Sie gelten nicht für den Sport. Für den Sport gibt es nach wie vor den Paragraphen 18 der Eindämmungsverordnung. Das heißt, dass hier nach wie vor die 2G-Regelung gilt.
Sollte es neue Informationen geben, halten wir Sie über die Homepage auf dem Laufenden.
Der FLB empfiehlt aber weiterhin, sich stets mit den Behörden vor Ort in Verbindung zu setzen da es vereinzelt zu Abweichungen kommen kann.
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