Keine Corona-Beschränkungen ab Montag
Für große Teile des Alltags und den Sport gibt es keine Beschränkungen und Vorgaben mehr. Dies geht aus dem Beschluss des Brandenburger Kabinetts zur SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung hervor, der am 29. März 2022 gefasst wurde.
Die Verordnung tritt am 3. April in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2022. Grundlage ist der neue § 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes, nach dem die Länder nur noch wenige sogenannte Basisschutzmaßnahmen ohne Parlamentsbeschluss anordnen können. Dazu zählen die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie im öffentlichen Personennahverkehr und die Testpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie in Schulen und Kitas.
Weitere Vorgaben gibt es im Bundesland Brandenburg derzeit nicht!
Nähere Erläuterungen zur Masken- und Testpflicht im Speziellen liefern die Internetseiten des Landes Brandenburg:
- Informationen zum Coronavirus (Land Brandenburg)
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