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Keine Corona-Beschränkungen ab Montag

01. 04. 2022

Für große Teile des Alltags und den Sport gibt es keine Beschränkungen und Vorgaben mehr. Dies geht aus dem Beschluss des Brandenburger Kabinetts zur SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung hervor, der am 29. März 2022 gefasst wurde.

 

Die Verordnung tritt am 3. April in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2022. Grundlage ist der neue § 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes, nach dem die Länder nur noch wenige sogenannte Basisschutzmaßnahmen ohne Parlamentsbeschluss anordnen können. Dazu zählen die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie im öffentlichen Personennahverkehr und die Testpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie in Schulen und Kitas. 

 

Weitere Vorgaben gibt es im Bundesland Brandenburg derzeit nicht!

Nähere Erläuterungen zur Masken- und Testpflicht im Speziellen liefern die Internetseiten des Landes Brandenburg: 

 

- Informationen zum Coronavirus (Land Brandenburg)

- Link zur Verordnung

 

Bild zur Meldung: Keine Corona-Beschränkungen ab Montag

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