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Änderung der Anzahl an Auswechslungen

26. 08. 2020

Im Umlaufverfahren hat der Vorstand am Dienstag mehrheitlich die Anpassung des §20 Absatz 5 der FLB-Spielordnung beschlossen.

 

Demnach können während eines Spiels und einer eventuellen Verlängerung pro Team fünf Spieler ausgetauscht werden. Hierfür stehen jedem Team während der regulären Spielzeit drei Unterbrechungen sowie die Halbzeitpause zu Verfügung.

 

Geht ein Spiel in die Verlängerung, erhalten beide Mannschaften jeweils eine zusätzliche vierte Gelegenheit zum Austausch von Spielern. Zusätzlich besteht in der Unterbrechung zwischen regulärer Spielzeit und Verlängerung sowie in der Halbzeitpause der Verlängerung die Möglichkeit zum Austausch von Spielern.

 

Die Änderung besitzt ab sofort Gültigkeit im Herren- und Frauen-Spielbetrieb für die Saison 2020/2021. 

 

Auszug aus der Spielordnung:

FLB-Spielordnung §20 Nr. 5

 

Alt:

Während des Spiels (einschließlich einer eventuellen Verlängerung) dürfen bei Pflichtspielen drei Spieler, in Freundschaftsspielen eine zwischen beiden Mannschaften vereinbarte Anzahl von Spielern ausgewechselt werden. Alle für das Einwechseln vorgesehenen Spieler sind auf dem Spielberichtsformular vor dem Spiel aufzuführen. Andere dürfen nicht eingesetzt werden.

 

Neu: 

Während des Spiels dürfen bei Pflichtspielen drei Spieler, in Freundschaftsspielen eine zwischen beiden Mannschaften vereinbarte Anzahl von Spielern ausgewechselt werden. Kommt es bei einem Pokalspiel zu einer Verlängerung, erhöht sich die Anzahl der maximal zulässigen Auswechslungen pro Mannschaft von drei auf vier. Alle für das Einwechseln vorgesehenen Spieler sind auf dem Spielberichtsformular vor dem Spiel aufzuführen. Andere dürfen nicht eingesetzt werden.

 

Für die Spielzeit 2020/2021 gilt:

 

a) Während des Spiels dürfen fünf Spieler ausgetauscht werden. Eine darüber hinaus gehende, zusätzliche Auswechslung bei Spielen mit Verlängerung ist nicht zulässig.

 

b) Der Austausch ist nur während einer Spielunterbrechung zulässig und kann nicht rückgängig gemacht werden.

 

c) Jeder Mannschaft stehen für den Austausch von Spielern während eines Spiels insgesamt drei Gelegenheiten sowie die Halbzeitpause zur Verfügung.

 

d) Kommt es zu einer Verlängerung, erhalten beide Mannschaften eine zusätzliche vierte Gelegenheit für den Austausch von Spielern. Zusätzlich besteht in der Unterbrechung zwischen regulärer Spielzeit und Verlängerung sowie in der Halbzeitpause der Verlängerung die Möglichkeit zum Austausch von Spielern.

 

Bild zur Meldung: Änderung der Anzahl an Auswechslungen

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