Zusätzliche Spielberechtigung für Spieler mit Entwicklungsverzögerung („Playing Down“)
Auf seiner letzten Sitzung hat der Verbandsvorstand mit einer Änderung der Jugendordnung die Umsetzung des Playing-Down-Konzepts im Nachwuchsbereich beschlossen. Wobei es sich darum handelt, für welche Spieler es in Frage kommt und wie Anträge gestellt werden können, wird in den folgenden Zeilen und den FAQs erklärt.
Die körperliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen verläuft in der Regel nicht geradlinig. Individuell einsetzende Wachstumsschübe in der Pubertät können zu großen biologischen Reifeunterschieden zwischen Spielern führen, die kalendarisch eigentlich gleich alt sind.
In der Folge sind biologisch jüngere Spieler aufgrund ihrer geringeren Körpergröße im Jugendfußball oftmals benachteiligt. Diese Spieler haben dann häufig Schwierigkeiten sich im Training und Spiele gegen größere und körperlich stärkere Gegner durchzusetzen und verlieren dadurch möglicherweise den Spaß am Fußball.
Um Jugendlichen mit einer nachgewiesenen Entwicklungsverzögerung (sogenannte retardierte Spieler) größere Chancen auf eine entwicklungsadäquate Förderung und Partizipation am Fußballsport zu bieten, hat der DFB zusammen mit den Landesverbänden die Möglichkeit eröffnet, betroffenen Spielern eine befristete Spielberechtigung für die nächsttiefere Altersklasse zu erteilen. Mit der Playing-Down-Regelung erhalten Spieler der Altersklassen U16 (junger B-Jugend-Jahrgang) und U14 (junger C-Jugend-Jahrgang) vorübergehend die Gelegenheit, in einer jüngeren Altersklasse zu spielen, um sich mit körperlich ähnlich entwickelten Spielern zu messen.
Die Möglichkeit, Juniorenspieler und Juniorenspielerinnen unabhängig von ihrem Alter auch dann in die nächsttiefere Altersklasse einzuteilen, wenn das Spielen in der eigentlichen Altersklasse aufgrund geistiger oder körperlicher Behinderungen nicht möglich ist, bleibt unabhängig von der neuen Playing-Down-Regelung unverändert bestehen.
Was ist "Playing Down"?
"Playing Down" zielt darauf ab, biologisch jüngeren Spielern zeitweise die Möglichkeit zu geben, in einer jüngeren Altersklasse zu spielen. So können sie sich dort mit körperlich ähnlichen entwickelten Kindern messen.
Welche Vorteile bietet das "Playing Down" für die betroffenen Spieler?
Das "Playing Down" ermöglicht es biologisch jüngeren Spielern, sich in einer faireren und weniger körperbetonten Umgebung zu entwickeln. Dies kann ihre Freude am Sport steigern, ihr Selbstvertrauen stärken und ihre sportlichen Fähigkeiten besser zur Geltung bringen.
Was versteht man unter dem "relativen Alterseffekt"?
Der relative Alterseffekt beschreibt die Unterschiede in der körperlichen Entwicklung von Kindern innerhalb einer Altersklasse. Kleinere und leichtere Kinder können im sportlichen Wettkampf auf größere und körperlich stärkere Gegner treffen, was zu Benachteiligungen führen kann.
Warum ist der relative Alterseffekt im Jugendfußball problematisch?
Biologisch jüngere Spieler haben oft geringere Chancen, sich in Zweikämpfen durchzusetzen, was zu Frustration und dem möglichen Aufgeben der Sportart führen kann. Zudem werden sie seltener für Auswahlkader berücksichtigt.
Welche Spieler können von dieser Regelung Gebrauch machen?
Die Regelung betrifft zunächst die jüngeren Altersklassen der männlichen C- und B-Jugend (U14 und U16) in allen Spielklassen. Für die Saison 2025/26 sind dies die Jahrgänge 2012 und 2010. Um in einer jüngeren Altersklasse spielberechtigt zu sein (d. h., in der U13 bzw. U15), muss ein Spieler folgendes Kriterium erfüllen: Sein biologisches Alter zum 1. Juli 2025 ist mehr als 1 Jahr geringer als das biologische Alter des “durchschnittlichen” Spielers seiner eigentlichen Altersklasse.
Konkret bedeutet dies: Der “durchschnittliche” U14-Spieler ist am 01.Juli 2025 13,0 Jahre alt. Der “durchschnittliche” U16-Spieler ist 15,0 Jahre alt. Um am “Playing-Down” teilnehmen zu können, muss das biologische Alter eines Spielers weniger als 12,0 (als aktueller Spieler der U14) bzw. weniger als 14,0 Jahre (als aktueller Spieler der U16) betragen.
Wie finde ich heraus, ob ein Spieler das Kriterium erfüllt?
Das biologische Alter eines Spielers kann anhand des Körpergewichts sowie der Körpergröße im Stehen und im Sitzen abgeschätzt werden (sog. Mirwald-Methode). Die Messung dauert etwa zwei Minuten. Die notwendigen Materialien sind eine digitale Körperwaage und ein Stadiometer zur Größenmessung. Im “Notfall” reichen auch eine Körperwaage und ein Zollstock.
Zwei kurze Schulungsvideos zur richtigen Durchführung der Messung finden Sie hier:
Was kann ich tun, wenn ein Spieler antragsberechtigt ist?
Es wird empfohlen nur dann einen Antrag zu stellen, wenn angenommen wird, dass ein Spieler davon profitiert, noch eine Zeit lang in der jüngeren Altersklasse zu spielen (z.B. weil er aktuell Schwierigkeiten hat, mit den Spielern seiner angestammten Altersklasse mitzuhalten).
Nach Prüfung des o.g. Kriteriums senden Sie das ausgefüllte Excel-Dokument mit den Messergebnissen zum biologischen Alter, das Antragsformular “Retardierte Spieler” und die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten des Spielers per E-Postfach an die FLB-Passstelle bzw. per E-Mail an . Der Verband prüft den Antrag und führt eine zentrale Messung durch geschulte Verbandsmitarbeiterinnen oder -mitarbeiter durch (siehe “Wann können die Anträge eingereicht werden?”). Wenn das Kriterium erfüllt ist, wird das (zusätzliche) Spielrecht für eine Saisonhälfte in der jüngeren Altersklasse genehmigt. Zur zweiten Saisonhälfte kann ein erneuter Antrag gestellt werden.
Wann können die Anträge eingereicht werden?
Für die Hinserie können die Anträge bis zum 31.12. eingereicht werden. Geht der Antrag bis zum 01. September ein, erhält der Antragssteller Terminvorschläge zu zentralen Messungen zugeschickt.
Geht der Antrag nach dem 01. September ein, muss der Antragsteller einen Termin zur Verbandsmessung in den Verbandsgeschäftsstelle in Cottbus oder Potsdam vereinbaren. Für die Rückversetzung wird das Spielrecht bis zum darauffolgenden 31.01. erteilt.
Für die Rückserie können die Anträge bis zum 31.01. eingereicht werden. Anschließend erhält der Antragsteller Terminvorschläge zu zentralen Messungen zugeschickt. Für die Rückversetzung wird das Spielrecht bis zum darauffolgenden 30.06. erteilt.
Was passiert, wenn ein Antrag abgelehnt wird?
Wenn ein Antrag abgelehnt wird, bleibt der Spieler in seiner ursprünglichen Altersklasse. Die Entscheidung wird den Eltern und dem Trainer mit einer Begründung mitgeteilt. Bei Fragen oder Unklarheiten können sich die Betroffenen an die Pass-Stelle wenden.
Wie lange gilt die Sondergenehmigung zum Spielen in der jüngeren Altersklasse?
Die Sondergenehmigung gilt für ein halbes Kalenderjahr. Nach Ablauf ist eine erneute Bestimmung der biologischen Messwerte und ein weiterer Antrag notwendig.
Was passiert, wenn ein Spieler die Kriterien nicht mehr erfüllt?
Wenn bei der erneuten Bestimmung der biologischen Messwerte festgestellt wird, dass der Spieler die Kriterien nicht mehr erfüllt, verliert er das Spielrecht für die jüngere Altersklasse und muss wieder in seiner ursprünglichen Altersklasse spielen.
Wie werden die Eltern in den Prozess einbezogen?
Die Eltern müssen eine Einverständniserklärung unterschreiben, die Teil des Antrags ist. Sie sollten über die Vorteile und möglichen Auswirkungen des "Playing Down" informiert werden und der Teilnahme ihres Kindes zustimmen.
Welche Rolle spielen die Trainer in diesem Prozess?
Trainer sollten die körperliche Entwicklung ihrer Spieler beobachten und diejenigen identifizieren, die möglicherweise von der Regelung profitieren könnten. Sie unterstützen die Eltern und Spieler bei der Antragstellung und der Durchführung der Messungen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Für organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an die Pass-Stelle ().
Bild zur Meldung: Zusätzliche Spielberechtigung für Spieler mit Entwicklungsverzögerung („Playing Down“)
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Dresdener Straße 18
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Tel.: 0355 - 4310220
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