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Wechselperiode endet am 31. August! ⏳

27.​08.​2026

Die Sommer-Wechselperiode endet am 31.08.2026 um 23:59 Uhr. Für Vereine und Aktive gibt es dabei einige wichtige Punkte zu beachten:

 

🔄 Sofortiges Spielrecht: Aktive, die sich bis zum 30.06. bei ihrem bisherigen Verein abgemeldet haben, erhalten bei Zustimmung zum Vereinswechsel nur dann ein sofortiges Spielrecht, wenn der Antrag innerhalb der Wechselperiode gestellt wurde.

 

📋 Spielberechtigungen prüfen: Vereine sollten vor Ablauf der Wechselperiode unbedingt die Spielberechtigungen ihrer Neuzugänge überprüfen.

 

📩 Freigaben & Nachweise: Nachträgliche Freigaben sowie Nachweise über die Zahlung der Entschädigung können noch bis zum Ende der Wechselperiode bei der Pass-Stelle eingereicht werden:

 

⚠️ Vereinswechsel nach dem 31.08.: Ein Vereinswechsel nach Ende der Wechselperiode kann unabhängig davon, ob der abgebende Verein zustimmt oder nicht, eine Wartefrist zur Folge haben.

 

ℹ️ Wichtig: Weitere Anträge, beispielsweise auf Erstausstellung oder ein Zweitspielrecht, können auch nach dem Ende der Wechselperiode gestellt werden.

 

👉 Vereine sollten die letzten Tage der Wechselperiode nutzen, um alle Vorgänge und Spielberechtigungen rechtzeitig zu prüfen. Bei Fragen ist unsere Passstelle unter erreichbar.

 

Bild zur Meldung: Wechselperiode endet am 31. August! ⏳

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Tel.: 0355 - 4310220

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