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Corona-Schutzmaßnahmen verlängert

18. 03. 2022

Brandenburgs Kabinett verlängert wichtige Corona-Schutzmaßnahmen bis einschließlich 2. April. 

 

Die neue SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung tritt heute in Kraft und löst damit die bisherige Eindämmungsverordnung ab. 

 

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die Infektionszahlen sind in den letzten Tagen auch in Brandenburg wieder angestiegen. Deshalb bleiben, wie in anderen Bundesländern auch bei uns, wichtige Schutzmaßnahmen bis zum 2. April bestehen. Danach werden voraussichtlich die wesentlichen Einschränkungen aufgehoben." 

 

Übersicht der wichtigsten Corona-Regeln für den Sport ab 18. März:

 

- Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr für private Zusammenkünfte im privaten sowie im öffentlichen Raum, auch nicht für ungeimpfte Personen.

- 3G (statt 2G) gilt für Großveranstaltungen. Für Großveranstaltungen gibt es zudem keine Personenobergrenzen und Kapazitätsbeschränkungen mehr. 

- Mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) müssen Gäste, Besucherinnen und Besucher oder Teilnehmende in geschlossenen Räumen tragen: z.B. auf Sportanlagen außerhalb der Sportausübung.

- Die 3G-Regel (vollständig geimpft, nachweislich genesen oder negativ getestet) gilt für: Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, Großveranstaltungen, Sport in Sportanlagen (drinnen)

- Abstandsgebot: Jede Person soll außerhalb des privaten Raums einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten (Ausnahmen wie bisher u.a. für Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner sowie zwischen Kindern).

 

Bild zur Meldung: Corona-Schutzmaßnahmen verlängert

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