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Lockerungen für den Fußball ab dem 4.März

03. 03. 2022

Die Brandenburger Landesregierung hat am 22.Februar 2022 weitere Öffnungsschritte festgelegt, die in der dritten SARS-CoV-Eindämmungsverordnung nachzulesen sind. Dort wurde auch die nächste Öffnungsstufe für den 4.3. (Freitag) festgelegt. Wir haben die wichtigsten Änderungen, die am dem 4.3. gelten, für den Fußball zusammengefasst.

 

Für die Sportausübung wird die 3G-Regelung gestrichen, d.h. alle Personen können auch ohne Corona-Test Sport treiben. In Umkleiden und Sanitäranlagen herrscht außerhalb der Sportausübung noch Maskenpflicht.

 

Bei Sportveranstaltungen mit weniger als 1.000 Zuschauenden gilt Folgendes:

  • Für Zuschauende gilt weiterhin die 3G-Zutrittsregelung
  • Anbringen eines deutlich sichtbaren Hinweisschildes, dass Zutritt nur diesen Personen gestattet
  • regelmäßiger Austausch der Raumluft in geschlossenen Räumen
  • in geschlossenen Räumen besteht für Zuschauende (ab 6 Jahren) eine FFP2-Maskenpflicht

 

Bei Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Zuschauenden muss der oder die Veranstalter/-in auf Basis des Hygienekonzept Folgendes sicherstellen:

  • Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen,
  • Zutrittsgewährung nur nach 2G-Modell für Zuschauende,
  • deutlich sichtbares Hinweisschild, dass Zutritt nur diesen Personen gestattet ist,
  • der regelmäßige Austausch der Raumluft in geschlossenen Räumen,
  • in geschlossenen Räumen: FFP2-Maskenpflicht für Zuschauende (ab 6 Jahren)
  • Einhaltung der Personenobergrenze: Unter freiem Himmel höchstens 1.000 Personen zuzüglich höchstens 75 Prozent der über 1.000 Personen hinausgehenden regulären Besucherkapazität der Veranstaltungseinrichtung. Beispiel: Ein Fußballstadion verfügt insgesamt über 10.800 Plätze. Damit sind maximal 8.350 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt (1.000 plus 7.350).

 

Bei Vereinssitzungen muss auf Basis eines Hygienekonzeptes Folgendes sichergestellt sein:

  • Zutrittsgewährung nach dem 3G-Modell
  • Abstand von 1,50 m, wobei zwischen festen Sitzplätzen 1m genügt (Das Abstandsgebot entfällt, wenn alle durchgehend FFP2-Maske tragen)
  • der regelmäßige Austausch der Raumluft in geschlossenen Räumen
  • in geschlossenen Räumen: Maskenpflicht (ab 6 Jahren)
 

Bild zur Meldung: Lockerungen für den Fußball ab dem 4.März

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