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Mehr Lockerungen für den Fußball (mit Update)

24. 02. 2022

***Update am Ende des Artikels

 

Die Brandenburger Landesregierung hat für den 23.Februar 2022 weitere Öffnungsschritte festgelegt, die in der dritten SARS-CoV-Eindämmungsverordnung nachzulesen sind. Wir haben die wichtigsten Änderungen für den Fußball zusammengefasst.

 

Für Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter (ein Fußballspiel gehört in der Regel dazu) gilt die 2G-Regel nur noch in geschlossenen Räumen oder wenn mehr als 1.000 Personen bei einem Spiel sind. Das trifft in Brandenburg wohl nur für die überregional spielenden Teams zu, sodass bei allen Amateurspielen auch die Zuschauer nun unter 3G-Bedingungen Zutritt zum Sportgelände erhalten.

 

Veranstaltungen sind aber grundsätzlich wieder mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Zuschauenden erlaubt (dort mit 2G-Regel und in geschlossenen Räumen mit FFP2-Maskenpflicht).

 

Dabei gelten bis einschließlich 3. März folgende Personenobergrenzen:

  • In geschlossenen Räumen höchstens 1.000 Personen zuzüglich höchstens 30 Prozent der über 1.000 Personen hinausgehenden regulären Besucherkapazität der Veranstaltungseinrichtung.
  • Unter freiem Himmel höchstens 1.000 Personen zuzüglich höchstens 50 Prozent der über 1.000 Personen hinausgehenden regulären Besucherkapazität der Veranstaltungseinrichtung. Ein Beispiel: Ein Fußballstadion verfügt insgesamt über 10.800 Plätze. Damit sind maximal 5.900 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt (1.000 plus 4.900).

 

Darüber hinaus hat das Landeskabinett auch die Öffnungsschritte ab dem 4. März festgelegt:

 

Ab dem 4. März gilt neu für die Sportausübung in geschlossenen Räumen die 3G-Regel (statt wie bisher 2G). Für die Sportausübung auf Sportanlagen unter freiem Himmel muss dagegen kein Test- oder Immunisierungsnachweis mehr vorgelegt werden. In geschlossenen Räumen dagegen müssen weiterhin medizinische Masken außerhalb der Sportausübung getragen werden.

 

Für Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, also auch Fußballspielen, gilt für Zuschauer weiterhin die 3G-Regel und eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.

 

Es gelten folgende Personenobergrenzen:

  • In geschlossenen Räumen höchstens 1.000 Personen zuzüglich höchstens 60 Prozent der über 1.000 Personen hinausgehenden regulären Besucherkapazität der Veranstaltungseinrichtung
  • Unter freiem Himmel höchstens 1.000 Personen zuzüglich höchstens 75 Prozent der über 1.000 Personen hinausgehenden regulären Besucherkapazität der Veranstaltungseinrichtung. Beispiel: Ein Fußballstadion verfügt insgesamt über 10.800 Plätze. Damit sind maximal 8.350 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt (1.000 plus 7.350).

 

***Update: Das MBJS (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) hat nun eine große Übersicht aller Infektionsschutz-Regelungen im Sport veröffentlicht. Hier entlang.

 

Bild zur Meldung: Mehr Lockerungen für den Fußball (mit Update)

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