Darauf ist in Training und Spielbetrieb zu achten

11. 02. 2022

Die neue Eindämmungsverordnung, die seit Mittwoch (09.02.2022) und fortan erst einmal bis zum 23.02.2022 in Brandenburg gilt, hat auch Veränderungen für den Sport mit sich gebracht. Die größte und wichtigste Neuerung ist die 3G-Regelung für alle Sportausübende unter freiem Himmel. Damit muss niemand mehr vom Spiel- oder Trainingsbetrieb ausgeschlossen werden. Hier noch einmal kurz und knapp die wichtigsten Neuerungen: 

3G für die Sportausübung auf Sportanlagen im Freien

Spieler*innen und Trainer*innen müssen fortan geimpft, genesen oder getestet sein

Folgende Tests sind gültig

  • PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
  • Antigen-Test im Testzentrum (nicht älter als 24 Stunden)
  • Schnell-Test unter Aufsicht desjenigen, der der Schutzmaßnahme unterworfen ist (also dem Betreiber der Sportanlage und demnach in den meisten Fällen dem Hygienebeauftragten des Heimvereins) ALLERDINGS: Sprecht als Verein mit euren Spielern/Trainern und umgekehrt, denn falls ein Verein die Durchführung und Kontrolle der Schnell-Tests vor Ort aufgrund mangelnden Personals nicht gewährleisten kann, kann der Verein auch alle Spieler/Trainer, die sich zur Sportausübung testen müssen, bitten, in ein Testzentrum zu fahren, um es dann vor Trainings- oder Spielbeginn schneller kontrollieren zu können.
  • Betriebliche Testung, wenn der Betrieb ausgebildetes Personal für solche Testungen beschäftigt und diese die Testungen durchführen (nicht älter als 24 Stunden)

2G für Zuschauer*innen

Das hat sich im Vergleich zur vorherigen Verordnung nicht geändert.

 

Ausnahmen:

  • Kinder bis zum 14. Geburtstag (ohne Impf- oder Testnachweis)
  • nicht geimpfte/genesene Jugendliche zwischen 14. und 18. Geburtstag mit einem Negativ-Test (unterliegen Schüler/-innen einer regelmäßigen Testung an ihrer Schule, genügt die Bescheinigung über einen negativen Selbst-Test; bei Minderjährigen unterzeichnet durch die Eltern) 
  • Personen, die ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original vorlegen, weil sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können

Keine Erfassung der Kontaktdaten

Betreiber der Sportanlage haben keine Kontaktdaten der Spieler*innen oder der sonstigen Besucher*innen mehr zu erfassen (und dürfen dies auch nicht mehr) 

Maximal 1.000 Zuschauer*innen

Das betrifft besonders den 1.FFC Turbine Potsdam und die fünf Herren-Regionalligisten (eine gemeinsame Positionierung dazu gibt es hier)

Maskenpflicht in Umkleideräumen und Sanitäranlagen

Alle Zuschauende (2G) und Sportausübende (3G) dürfen die Innenräume benutzen, allerdings mit einem Mund-Nasen-Schutz

Regelmäßiges Lüften

Regelmäßiger Austausch der Raumluft in geschlossenen Räumen 

 

Zur Übersicht zu den ausführlichen Infektionsschutz-Regelungen im Sport kommt ihr hier.

 

Bild zur Meldung: Darauf ist in Training und Spielbetrieb zu achten