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Anpassungen der Spielordnung

02. 02. 2022

Das Präsidium des FLB hat sich während seiner Tagung am 31. Januar 2022 zu einer Änderung der Spielordnung beraten und den Vorstand um Zustimmung gebeten. Diese wurde am 2. Februar 2022 per Umlaufverfahren gegeben. Die Änderungen der Paragraphen 25 (2)  und 29 (4) e sind damit beschlossen. Der Anlass ist jeweils die andauernde Corona-Pandemie, geregelt werden der Nichtantritt und die Spielwertung. 

 

Im Fall der Änderung bei § 25 heißt es: „Folge des Nichtantritts eines Vereins, der meint, unter 2G oder 2G+ Bedingungen nicht spielen zu können oder zu wollen, wäre neben der als verloren vorzunehmenden Spielwertung auch eine gemäß Anhang Nr. 2 der RuVO zu verhängende Geldstrafe. Darüber hinaus wäre eine Mannschaft nach dreimaligem schuldhaften Nichtantritt von der weiteren Teilnahme zu streichen. Auf die Verhängung einer solchen Geldstrafe und die Streichung der Mannschaft soll befristet verzichtet werden, sofern der Verein seinen Verzicht auf das Spiel dem zuständigen Staffelleiter spätestens 48 Stunden vor dem Spiel anzeigt.“ 


Auch die Ergänzung in § 29 Spielordnung beinhaltet eine Klarstellung, dass bei Nichtantritt beider Mannschaften das Spiel für beide Mannschaften verloren gewertet wird. 

 

Im Klartext heißt das:

Keine Geldstrafe und kein Zwangsabstieg nach drei Nicht-Antreten, wenn man 48 Stunden vor Spielbeginn die Meldung beim Staffelleiter tätigt. Geschieht dies nicht, behalten die bisher geltenden Regelungen ihre Gültigkeit. Ein Nicht-Antritt wird mit 0 Punkten und 0:2-Toren gewertet. Treten beide Mannschaft nicht an, wird es für beide Mannschaften mit 0 Punkten und 0:2-Toren gewertet. 

 

Die Änderung der Spielordnung gilt für alle Spiel- und Altersklassen, die unter 2G ihren Spielbetrieb fortsetzen. Bei einem 3G-Spielbetrieb findet die Änderung keine Anwendung.

 

Zur aktualisierten Spielordnung 

 

Bild zur Meldung: Anpassungen der Spielordnung

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