Neuigkeiten über die aktuelle Corona-Lage

18. 11. 2021

Liebe Sportfreunde, 
nach der Veröffentlichung der Umgangsverordnung durch das Land Brandenburg in der vergangenen Woche hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) die Infektionsschutz-Regelungen im Sport zusammengefasst. Diese sind bereits auf der Homepage einsehbar. 


Gemäß dieser Zusammenfassung ist die Sportausübung auf Sportanlagen unter freiem Himmel uneingeschränkt zulässig. Das gilt für den Trainings- und Wettkampfbetrieb. Siehe dazu Punkt 1. OUTDOOR.


Bezugnehmend auf die Nutzung von Umkleiden und Sanitäranlagen der Sportler*innen, Trainer*innen und Schiedsrichter*innen vor und nach dem Spiel sieht das MBJS die Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder von Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen als zulässig an, aber trotzdem muss zwingend mit dem Betreiber der Anlage oder der Behörde vor Ort Kontakt aufgenommen werden. Nur diese können final Auskunft darüber geben, unter welchen Voraussetzungen der ausschließliche Zutritt zu den Umkleiden und Sanitäranlagen erfolgt. 


Bezüglich der Definition von Fußballspielen als „Veranstaltungen mit oder ohne Unterhaltungscharakter“ empfehlen wir ebenfalls zwingend Kontakt mit der zuständigen Behörde vor Ort aufzunehmen, um in Erfahrung zu bringen, ob Ihr Fußballspiel zu einer Veranstaltung mit oder ohne Unterhaltungscharakter zählt. 


Sollte Euer Spiel als „Veranstaltung mit Unterhaltungscharakter“ ausgelegt werden, sind das die wichtigsten Zutrittsregelungen für Zuschauer:
•    Zutritt für vollständig geimpfte Personen, die einen Impfnachweis vorlegen
•    Zutritt für genesene Personen, die einen Genesenen-Nachweis vorlegen
•    Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgeschlossen
•    Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten Zutritt bei Vorlage eines zertifizierten Testnachweises
•    Schülerinnen und Schüler erhalten Zutritt, wenn sie nach § 6 der aktuellen Umgangsverordnung vom 12. November 2021 im Rahmen eines Schulkonzeptes getestet werden und die Testbescheinigung vorlegen können
•    Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, erhalten nur nach Vorlage einer schriftlichen ärztlichen Bescheinigung und bei Vorlage eines zertifizierten Testnachweises Zutritt  


Solltet Ihr noch Fragen haben, meldet Euch gerne bei uns! 


Sobald es Veränderungen für den Sport gibt, werden wir entsprechend informieren! 

 

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