Kabinett beschließt weitgehende Lockerungen der Corona-Regeln

01. 06. 2021

Die Infektionszahlen gehen im Land Brandenburg deutlich zurück. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz beträgt aktuell 18,4. Vor vier Wochen lag dieser Wert noch bei 104,5. Angesichts dieser positiven Entwicklung hat die Landesregierung wie vor einer Woche angekündigt heute weitgehende Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen.

Sport ist auf allen Sportanlagen unter Auflagen erlaubt!

 

In der Mitteilung des Kabinetts steht es wie folgt: „Bei der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel gilt nur noch: Zutritt für Sportlerinnen und Sportler, die keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen. So ist also der Kontaktsport im Freien ohne Personenbeschränkung wieder möglich. Fußballmannschaften können also draußen wieder trainieren und spielen.“

 

Zu den Möglichkeiten, wie in Umkleideräumen verkehrt werden und ob geduscht werden darf, gab es noch keine Hinweise in der Mitteilung. Wir sollten aber davon ausgehen, dass eine Maskenpflicht in der Umkleide besteht und das Duschen möglich sein sollte, da es zu diesem Punkt auch beim Indoor-Sport keine Einschränkung mehr in der Mitteilung gab. Zur Sicherheit einfach bei der zuständigen lokalen Behörde nachfragen, denn deren Einschätzung ist für jeden verbindlich

 

Die geänderte 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt am 3. Juni in Kraft. Sie gilt vorerst bis einschließlich 24. Juni 2021. Dann soll wie bereits im vergangenen Sommer eine Umgangsverordnung mit wenigen konkreten Einschränkungen die Eindämmungsverordnung ablösen.

 

Zur Info: Es handelt sich hierbei um die Veröffentlichung des Landes Brandenburg, aber noch nicht um die geänderte Eindämmungsverordnung, somit können wir keine Garantie geben, dass diese Empfehlungen/Vorgaben von allen Gesundheitsämtern/Ordnungsämtern zu 100 Prozent umgesetzt werden. (Es kann dort immer wieder zu kleinen Unterschieden kommen.) Wir empfehlen den Vereinen, dass bei Änderungen der Eindämmungsverordnung jeweils Kontakt mit den zuständigen Behörden aufgenommen werden sollte, um die Auslegung der Regelungen aus der Eindämmungsverordnung abzustimmen.

 

Die aktuellen Inzidenzen findet man unter den detaillierten Zahlen des Landes Brandenburg.

 

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