Spiel- und Trainingsbetrieb muss pausieren

30. 10. 2020

Pressemitteilung des FLB:

 

Der Fußball-Landesverband Brandenburg (FLB) setzt ab 2. November 2020 seinen Spiel- und Trainingsbetrieb sowie Freundschaftsspiele zunächst bis zum 30. November aus. Damit reagiert der Verband auf die Beschlüsse der Landesregierung, die am heutigen Freitag die Corona-Umgangsverordnung für das Land Brandenburg aktualisiert hat.  

 

Am Mittwoch, den 28.Oktober, hatten sich die Teilnehmer der Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und weiteren Mitgliedern des Bundeskabinetts darauf geeinigt, das gesellschaftliche Leben in Deutschland auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, die explosionsartige Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. 

 

Mit der Umsetzung des umfangreichen Beschlusses sollen insbesondere soziale Kontakte deutlich verringert werden. Davon betroffen sind viele gesellschaftliche Bereiche – auch der Sport. 

 

FLB-Präsident Jens Kaden sagt: „Für uns Fußballer wirkt diese Entscheidung wie ein Elfmeterpfiff. Das Spiel ist zunächst unterbrochen und mit welchem Ergebnis es fortgeführt werden wird, ist offen! Wir als Verband haben mit unseren Vereinen bis dahin ein gutes Spiel abgeliefert. 98,8 % aller Spiele wurden durchgeführt, dies zeugt vom hohen Verantwortungsbewusstsein und Disziplin unserer Vereine, wie auch von der Richtigkeit der Maßnahmen und der Konzepte." Auch wenn es für den Sport eine Enttäuschung sei, appelliert Jens Kaden an jeden einzelnen, die Situation nicht zu unterschätzen, und das jetzt Notwendige auch mitzutragen.

 

Unabhängig vom Spielbetrieb sind vom Verband bereits sämtliche Landesauswahlmaßnahmen bis zum Ende diesen Jahres abgesagt. Der Krisenstab wird in der bewährten und notwendigen Intensität seine Arbeit weiterführen und unter Beachtung der weiteren Entwicklung die entsprechenden Entscheidungen und Vorkehrungen treffen. Spätestens nach der nächsten Sitzung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder, Mitte November, wird der Verband die sich daraus ergebenden Schlüsse ziehen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

 

Die komplette neue Verordnung des Landes Brandenburg finden Sie hier. 

 

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