Weiteres Vorgehen zur Saison 2020/2021

22. 03. 2021

Am vergangenen Freitag, den 19.03.2021 hat die Landesregierung die Änderung der bestehenden Eindämmungsverordnung beschlossen. Die geänderte Verordnung tritt am 22.03.2021 in Kraft und hat Gültigkeit bis zum 11.04.2021. 

 

Die wichtigste Änderung für den Sport lautet dabei: Sollte ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ununterbrochen an mindestens drei Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen überschreiten, ist für die Dauer von mind. 14 Tagen auf allen Sportanlagen in dem betreffenden Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt ausschließlich der Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig.

 

Somit werden die kürzlich erreichten Lockerungen leider wieder aufgehoben und es dürfen weder Kinder in Gruppen noch Erwachsene mit Abstand Sport treiben.

 

Mit heutigem Tag (22.03.2021) betrifft das folgende Regionen: Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, kreisfreie Stadt Cottbus, Landkreis Oberhavel, Landkreis Oder-Spree und Landkreis Spree-Neiße. Andere Landkreise stehen unmittelbar davor.

Die aktuellen Zahlen in den jeweiligen Regionen können Sie unter folgenden Links nachvollziehen: 

https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/

https://www.corona-in-zahlen.de/landkreise/

 

Auf Grund der Erfahrungen aus den letzten Wochen und Monaten bitten wir die jeweiligen Bekanntmachungen der für Ihren Verein verantwortlichen Behörden zu berücksichtigen.

 

Der Krisenstab des Fußball-Landesverband Brandenburg wird nach dem heutigen Bund-Ländergipfel am Mittwoch, den 24.03.2021 zusammenkommen und über die aktuelle Saison 2020/2021 und deren weitere Behandlung sprechen, um am 29.03.2021 eine entsprechende Entscheidung im Vorstand herbeizuführen.

 

Bild zur Meldung: Weiteres Vorgehen zur Saison 2020/2021