Was Ihr beim Vereinswechsel nicht vergessen solltet
28. 08. 2023
Am 31. August 2023 endet die Wechselperiode. Wir haben für Euch zusammengetragen, welche wesentlichen Punkte Ihr dabei nicht vergessen solltet.
- Vereine sollten die erteilten Spielberechtigungen kontrollieren.
- Vereinswechsel müssen spätestens am 31.08. beantragt werden, damit Amateurspieler, die sich fristgerecht bis zum 30.06. abgemeldet haben und eine Zustimmung erhalten haben, ein sofortiges Spielrecht erhalten können.
- Nachträgliche Freigaben bzw. Nachweise für die Zahlung von Wechselentschädigungen entsprechend der Spiel- bzw. Jugendordnung müssen bis zum 31.08.2023 beantragt bzw. bei der Pass-Stelle eingereicht werden.
- Anträge, welche nach Ablauf des 31.08. beantragt bzw. eingereicht werden, haben zur Folge, dass Spieler bei Vereinswechsel einer Wartefrist entsprechend Spiel-/Jugendordnung unterliegen bzw. nachträgliche Freigaben/Nachweise zur Zahlung von Entschädigungen NICHT anerkannt werden.
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