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Was kann, was darf, was muss ein Ordner leisten?

20. 06. 2021

Eine Einsicht für eine Bestandserhebung brachte es ans Licht: Mehr als ein Drittel von Schiedsrichter-Sonderberichten im Landesspielbetrieb hätte gar nicht geschrieben werden müssen, wenn Ordner so gehandelt hätten, wie es erforderlich gewesen wäre. 

 

 

Was aber ist erforderlich? Was der Situation angemessen? Wer kann das einschätzen und entscheiden?

 

Der Fußball-Landesverband Brandenburg bringt deshalb Licht ins Dunkel: Ab sofort bietet der FLB Ordnerdienstschulungen für Funktionäre und Ordner seiner Vereine an. 

 

Solch‘ eine Schulung findet direkt beim Verein statt und widmet sich vielen Themen rund um den Ordnungsdienst. Das fängt bei der Organisation einer Fußballveranstaltung an, beinhaltet die Rechtsbeziehungen und das Anforderungsprofil eines Ordners, seine Tätigkeits- und Aufgabenbereiche sowie einen Teil mit praxisnahen Beispielen. Dabei geht es um häufige, konkrete Rechtsverstöße und die entsprechenden Verhaltensweisen eines Ordners sowie seine Befugnisse in diesen Situationen. 90 bis 120 Minuten Zeit investieren die Teilnehmer, im Anschluss werden sie mit Wissen belohnt, das eine Handlungssicherheit in Sachen Gewaltprävention verschafft.  

 

Interessierte Vereine müssen nur aktiv werden und sich mit FLB-Mitarbeiter und Referent Ronny Beyer in Verbindung setzten. Im ersten Gespräch wird der Termin vereinbart, außerdem werden räumliche Voraussetzungen geklärt. Mindestens fünf, jedoch maximal 18 Teilnehmer können sich in der Vor-Ort-Schulung fortbilden, müssen aber nicht einem Verein angehören.

Kosten entstehen den Teilnehmern noch keine: Die Schulungen sind bis zum Beginn der neuen Saison kostenfrei. 

 

Kontakt: Vereinsberater Ronny Beyer, E-Mail , Mobil 0151 70801385

 

Bild zur Meldung: Ordner beim Einlass ins Stadion - hier Zufahrt zu einem Sonderparkplatz. Foto: swk

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