FLB-Vorstand legt Beschwerden ein
Beschlüsse des Sportgerichtes auf dem Prüfstand
Mit Datum vom 11. Mai 2021 hat der Vorstand des Fußball-Landesverbandes Brandenburg Beschwerden gegen die Beschlüsse des Sportgerichtes des FLB mit den Az. 013-2020/21, 016-2020/21 und 017-2020/21 eingelegt.
Die vorgenannten Verfahren waren vom Sportgericht eingestellt worden, da pandemiebedingt bislang keine mündlichen Verhandlungen durchgeführt werden konnten.
Den Beschwerdeverfahren lagen Anträge der zuständigen Staffelleiter wegen rassistischer, fremdenfeindlicher und diskriminierender Verhaltensweisen bei den Punktspielen FC 06 Einheit Grünow – SV Eintracht Bötzow in der Landesklasse Nord sowie TuS 1896 Sachsenhausen – FC Eisenhüttenstadt und SV Altlüdersdorf – TuS 1896 Sachsenhausen in der Brandenburgliga zugrunde.
Der FLB tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen und anderen diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen entschieden entgegen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat der Vorstand des FLB daher jeweils Beschwerde gegen die Einstellungsbeschlüsse des Sportgerichtes vor dem Verbandsgericht des FLB eingelegt.
Bild zur Meldung: Sportgerichtsurteil
FLB-Partner