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FLB-Vorstand legt Beschwerden ein

24. 05. 2021

Beschlüsse des Sportgerichtes auf dem Prüfstand

 

Mit Datum vom 11. Mai 2021 hat der Vorstand des Fußball-Landesverbandes Brandenburg Beschwerden gegen die Beschlüsse des Sportgerichtes des FLB mit den Az. 013-2020/21, 016-2020/21 und 017-2020/21 eingelegt.

 

Die vorgenannten Verfahren waren vom Sportgericht eingestellt worden, da pandemiebedingt bislang keine mündlichen Verhandlungen durchgeführt werden konnten.

 

Den Beschwerdeverfahren lagen Anträge der zuständigen Staffelleiter wegen rassistischer, frem­denfeindlicher und diskriminierender Verhaltensweisen bei den Punktspielen FC 06 Einheit Grünow – SV Eintracht Bötzow in der Landesklasse Nord sowie TuS 1896 Sachsenhausen – FC Eisenhüttenstadt und SV Altlüdersdorf – TuS 1896 Sachsenhausen in der Brandenburgliga zu­grunde.

 

Der FLB tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen und anderen  dis­kriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen entschieden entgegen.

 

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat der Vorstand des FLB daher jeweils Beschwerde ge­gen die Einstellungsbeschlüsse des Sportgerichtes vor dem Verbandsgericht des FLB eingelegt. 

 

Bild zur Meldung: Sportgerichtsurteil

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