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Brandenburger Regierung verkündet Lockerungen ab Pfingsten

11. 05. 2021

In Brandenburg soll es ab dem 21. Mai 2021 Lockerungen u.a. für den Sport geben. Städte und Landkreise, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage konstant unter 100 liegt, können die Lockerungen anwenden. Das hat das Brandenburger Regierungskabinett am Abend verkündet.


Kontaktfreier Sport im Freien ist ab Pfingstfreitag ohne Personenbegrenzung möglich, wenn man keine Symptome hat, aber man muss weiter auf den Abstand achten.

 

Kontaktsport in Gruppen bis 10 Personen darf dann auch wieder getrieben werden. Voraussetzung ist auch in diesem Fall ein negatives Testergebnis. Bedingungen: keine Symptome, negativer Test (von der Testpflicht sind Kinder bis 6 Jahren befreit). Auch hier gilt: Personen im Alter über 14 Jahren dürfen die Umkleiden und andere Aufenthaltsräume oder Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen (mit Ausnahme von Toiletten) nicht nutzen.

 

Zu den Testungen:

 

  • Der Test darf maximal 24 Stunden zurückliegen.
  • Die zugrundeliegende Testung muss durch eine sogenannte In-vitro-Diagnostika erfolgt sein: zum Beispiel ein PoC-Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal (zum Beispiel kostenfreier Bürgertest in einer Teststelle) oder vor Ort unter Aufsicht ein Antigen-Selbsttest (sog. Laientest).

 

Zur Nutzung von Umkleiden und Sanitärräumen auf Sportanlagen: 

 

Jetzt heißt es in der Verordnung: „Für Personen über 14 Jahren ist die Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder von Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen, mit Ausnahme von Toiletten, untersagt." Das bedeutet: Alle Kinder bis 14 Jahre können sich in den Umkleideräumen umziehen, und alle Personen dürfen die Toiletten der Sportanlage benutzen.

 

Gleichstellung von Genesenen, Geimpften und Getesteten:

 

Durch die neue COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (kurz: SchAusnahmV) des Bundes, die am 9. Mai 2021 in Kraft getreten ist, werden Erleichterungen und Ausnahmen für Genesene, Geimpfte und Getestete jetzt bundesweit einheitlich geregelt. Die 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes enthält deshalb nun keine Ausnahmen für Genesene, Geimpfte und Getestete mehr.

 

Überall dort, wo die Lockerungen in Kraft treten können, entfällt auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung, sagte der Ministerpräsident des Landes Brandenburg Dietmar Woidke in Potsdam. Oberhalb der Inzidenz von 100 gilt weiter die „Bundesnotbremse“, also nur Sport in 5er-Gruppen für Kinder bis einschließlich 13 Jahren. Für 14 und älter ist weiterhin nur der Individualsport unter freiem Himmel auf maximal 2 Personen bzw. die Personen des eigenen Haushalts beschränkt.

 

Die aktuellen Inzidenzen aktualisieren wir täglich auf unserer Corona-Update-Seite oder geht direkt auf die detaillierten Zahlen des Landes Brandenburg. 

 

Bild zur Meldung: Brandenburger Regierung verkündet Lockerungen ab Pfingsten

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