*UPDATE* zur kommenden Wechselperiode

01. 01. 2021

Auch wenn der Spielbetrieb auf Grund der Corona-Pandemie derzeit ruht, steht die Wechselperiode II vor der Tür. Hierfür möchte ich Ihnen aktuelle Informationen der Pass-Stelle übersenden.

 

Erreichbarkeit
 

In der Wechselperiode 2 ist die Pass-Stelle immer montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr telefonisch unter 0355/43 10 250 zu erreichen. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie Anfragen per Mail an oder per DFBnet Postfach senden.

 

Wechselperiode


Die Wechselperiode II startet am 01.01.2021 und endet am 01.02.2021. 

 

Wartefrist bei Vereinswechsel mit Nicht-Zustimmung

 

Entsprechend §13 (5f) der FLB-Spielordnung kann das Spielerecht für Pflichtspiele erteilt werden, wenn ein Amateur nachweislich 6 Monate nicht gespielt hat. Für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 gilt: Zeiträume, in denen auf Grund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt wird, werden bei der Berechnung des 6-Monats-Zeitraums nach vorstehendem Absatz nicht berücksichtigt.

 

Auf Grund der Ungewissheit, ab welchem Zeitpunkt eine Freigabe des Spielbetriebes erfolgt, können Spielberechtigungen für den Einsatz in Pflichtspielen in Folge eines Vereinswechsels mit Nicht-Zustimmung derzeit nicht verbindlich erteilt werden. Erst nach behördlicher Freigabe des Spielbetriebes werden diese in Abhängigkeit von der tatsächlichen spielfreien Zeit verbindlich erteilt. Dies bedeutet, dass das automatisch vom System vergebene Datum für den Einsatz in Pflichtspielen erst nach behördlicher Freigabe durch die Pass-Stelle verbindlich angepasst und ein neuer Spielerpass verschickt wird. Diese Einschränkung betrifft ebenfalls alle Vereinswechsel mit Nicht-Zustimmung, die nach dem 31.08.2020 beantragt worden sind und alle Vereinswechsel mit Nicht-Zustimmung aus der Wechselperiode I, bei denen der Spieler sich nicht fristgerecht zum 30.06.2020 beim abgebenden Verein abgemeldet hat und das erteilte Einsatzrecht für Pflichtspiele zwischen dem 02.11.2020 und dem 31.12.2020 liegt.

 

Nachträgliche Freigaben


Entsprechend FLB-Spielordnung §10 (6) kann eine Nicht-Zustimmung bis zum Ende der Wechselperiode II am 01.02.2021 nachträglich in eine Zustimmung umgewandelt werden. Nach dem 01.02.2021 eingereichte nachträgliche Freigaben können nicht anerkannt werden.

 

Ersatz der Zustimmung durch Zahlung einer Entschädigung


In der Wechselperiode II kann die Zustimmung des abgebenden Vereins durch den Nachweis über die Zahlung der in §12 (1.2) der FLB-Spielordnung festgelegten Entschädigung NICHT ersetzt werden.

 

Vereinswechsel mit Statusänderung (Amateur -> Vertragsspieler) nur mit Zustimmung

 

In der Zeit vom 01.01.2021 bis zum 01.02.2021 kann ein Amateur eine Spielberechtigung mit sofortiger Wirkung als Vertragsspieler NUR MIT ZUSTIMMUNG seines früheren Vereins erhalten. 


Allgemeine Informationen

 

Spielersuche bei Vereinswechsel mit Platzhalter


Regelmäßig kommt es vor, dass für Spieler eine Erstausstellung beantragt wird, obwohl diese bereits ein Spielrecht besitzen oder bereits abgemeldet sind. Sollten diese Spieler in der Spielersuche im DFBnet nicht zu finden sein, nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit, beim Vor- und Nachnamen mit einem Platzhalter zu arbeiten, um den Spieler ggf. mit Doppelnamen oder unterschiedlicher Schreibweise zu finden. Sie haben die Möglichkeiten jeweils nach dem 2. Buchstaben ein * einzufügen, sodass Ihnen alle möglichen Spielerprofile mit den entsprechenden Merkmalen und dem Geburtsdatum angezeigt werden.

 

Beispiel o. Platzhalter 


Eingabe Vorname: Max
Eingabe Nachname: Mustermann
Geburtsdatum: 01.01.2000

Suchergebnis: Max Mustermann (Geb.-Datum: 01.01.2000)


Beispiel m. Platzhalter


Eingabe Vorname: Ma*
Eingabe Nachname: Mu*
Geburtsdatum: 01.01.2000

 

Mögliche Suchergebnisse: Max Mustermann (Geb.-Datum: 01.01.2000), Max Muster (Geb.-Datum: 01.01.2000),  Max Philipp Mustermann (Geb.-Datum: 01.01.2000), Martin Muster (Geb.-Datum: 01.01.2000)

 

Sollte trotz dieser Möglichkeit ein Spieler nicht zu finden sein, der bereits ein Spielrecht besessen haben soll, kontaktieren Sie bitte die Pass-Stelle, um die Erteilung einer doppelten Spielberechtigung oder eine mögliche Bestrafung auf Grund bewusster Falschangaben zu vermeiden.

 

Antrag auf internationale Erstausstellung/internationalen Vereinswechsel


Seit dem 1. Juli ist es für die Beantragung von internationalen Erstausstellungen bzw. internationalen Vereinswechseln ausreichend, wenn dem antragsstellenden Verein neben dem Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung ein Ausweisdokument inkl. Lichtbild sowie bei minderjährigen Spielern/Spielerinnen die Meldebescheinigung der Eltern vorliegt. Die Dokumente sind bei der Antragstellung in DFBnet PassOnline hochzuladen.

 

Die vor dem 01.07. einzureichenden Unterlagen („Anlage für Spieler, die aus dem Ausland kommen“/“To Player’s Parents“) müssen nicht mehr vorliegen.

 

Des Weiteren hat sich die Frist zur Freigabe durch den abgebenden Verband von 30 Tagen auf 7 Tage ab dem Zeitpunkt der Freigabeanforderung durch den Deutschen Fußball-Bund verkürzt. 

 

Online-Antragstellung


Seit dem 01. September 2020 werden alle per Post/per Mail eingereichten Anträge auf Erstausstellung, Vereinswechsel und Abmeldung durch die Pass-Stelle dem Absender zurückgestellt und nicht bearbeitet. Bitte nutzen Sie für die Antragstellung DFBnet Pass Online.

 

Digitaler Spielerpass


Ab dem 01.07.2021 entfällt der Druck und Versand von Spielerpässen. Die Spielberechtigung wird ab diesem Datum über das DFBnet nachgewiesen. Bitte beachten Sie, dass ab diesem Tag bei der Antragstellung ein aktuelles Lichtbild hochgeladen werden muss und nutzen Sie bereits jetzt die Möglichkeit, sich damit vertraut zu machen.


Für eventuelle Rückfragen stehen wir gern zu ihrer Verfügung. 

 

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