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Aktuelle Information zum Trainings- und Spielbetrieb

01. 07. 2020

Der Fußball-Landesverband Brandenburg hat sich nach der neuen „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ vom 27.06.2020 mit konkreten Fragestellungen bezüglich deren Umsetzung an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gewandt und folgende Informationen erhalten, die ab sofort gelten

 

Mannschafts- und andere Kontaktsportarten unter freiem Himmel sind nun auch für Erwachsene ohne Abstand möglich. Im Innenbereich (Vereinsheim, Sanitäranlagen, Geräteräume u.a.) gilt weiterhin die Regel, mindestens 1,5 Meter Abstand zu Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, zu halten. 

 

Die Befreiung vom Abstandsgebot bedeutet, dass Training und Wettkampf (also auch Freundschaftsspiele und Turniere) unter freiem Himmel wieder möglich sind. In Duschen, Waschräumen und Umkleideräumen ist jedoch strikt das Abstandsgebot einzuhalten, auch auf der Trainerbank und außerhalb des Spielfeldes. Nur die reine Sportausübung ist vom Abstandsgebot befreit.

 

Betreiber von Sportanlagen unter freiem Himmel müssen kein Hygienekonzept vorlegen, jedoch durch organisatorische oder technische Maßnahmen Folgendes sicherstellen:

 

•             Die reine Sportausübung unter freiem Himmel ist vom allgemeinen Abstandsgebot ausgenommen. 

 Das heißt, der Abstand zwischen Personen von 1,5 Meter darf unterschritten werden.

•             Der Zutritt und der Aufenthalt von Personen muss gesteuert und beschränkt sein.

•             Anwesenheitslisten sind nicht durch die Umgangsverordnung vorgeschrieben.

•             Es sind regelmäßig Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen, insbesondere, wenn 

 Geräte gemeinsam genutzt werden.

•             Anderslautende kommunale und städtische Bestimmungen bzw. Entscheidungen des

 Rechtsträgers sind zu beachten

•             Der Betreiber kann jedoch eigenständig festlegen, welche strengeren Regeln gelten.

 

Geräte- und Umkleideräume, WC- und Sanitäranlagen sind nutzbar. Die Nutzung sanitärer Einrichtungen und Umkleiden erfolgt unter strikter Einhaltung der Abstandsregelung und regelmäßigen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen.

 

Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes betreten werden. Die Hygieneanforderungen müssen auch dort eingehalten werden, insbesondere sollte auf die regelmäßige Desinfektion von benutzten Sport– und Trainingsgeräten geachtet werden. 

 

Trainings- und Wettkampfbetrieb sind mit Zuschauern erlaubt:

Es gibt dabei keine zahlenmäßige Begrenzung. Eine zahlenmäßige Begrenzung ergibt sich lediglich aus der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelung und aus dem Verbot von Großveranstaltungen (mehr als 1.000 Personen). Unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln kann ein Wettkampf ausgetragen werden. Auch auf Outdoor-Sportanlagen gilt für Zuschauer das Abstandgebot von 1,5 Meter.

Alle Versammlungen und Veranstaltungen sind nach der neuen Umgangsverordnung grundsätzlich erlaubt. Die Obergrenze in der Großveranstaltungsverbotsverordnung muss beachtet werden. Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich Anwesenden (Großveranstaltungen) bleiben bis Ende Oktober 2020 untersagt.

 

Diese Beschränkungen gelten zunächst bis 15. August. Von weiteren Lockerungen ist je nach Infektionsgeschehen auszugehen. Auch muss davon ausgegangen werden, dass bei einer Erhöhung der Infektionszahlen wieder Einschränkungen gemacht werden müssen. Sollte sich die Lage relevant verändern, geben wir Ihnen umgehend eine entsprechende Information.

 

Wir bitten alle Vereine sich strikt an die Vorgaben zu halten, damit wir unseren geliebten Fußballsport ausüben können.

 

Sollten Sie Rückfragen oder Hinweise haben, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an die FLB-Geschäftsstelle. 

 

Bild zur Meldung: Aktuelle Information zum Trainings- und Spielbetrieb

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