Zweite Förderrunde für die Sanierung kommunaler Sportstätten gestartet

30.​10.​2026

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat am 26. Oktober 2026 den Projektaufruf für die zweite Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ veröffentlicht. Für die Förderrunde 2026/2027 stehen insgesamt 333 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, Sportanlagen des Breiten- und Amateursports in ganz Deutschland zu modernisieren und zu sanieren.


Welche Maßnahmen werden gefördert?

Förderfähig sind bauliche Anlagen, die überwiegend der Sportausübung dienen. Dazu gehören unter anderem Sport- und Fußballplätze sowie notwendige bauliche Ergänzungen wie Umkleidekabinen, Geräte- und Sanitärräume oder Tribünen. Gefördert werden umfassende bauliche Sanierungen und Modernisierungen. Bei Gebäuden liegt ein besonderer Fokus auf der energetischen Sanierung. Auch die Umwandlung in oder die Sanierung von Kunststoffrasenplätzen ist möglich. Ersatzneubauten können in Ausnahmefällen berücksichtigt werden, wenn sie wirtschaftlich sinnvoller sind.


Wie hoch fällt die Förderung aus?

Der Bund beteiligt sich mit mindestens 250.000 Euro und höchstens acht Millionen Euro pro Projekt. Grundsätzlich können bis zu 45 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben übernommen werden. Die Kommune muss mindestens 55 Prozent selbst tragen. Bei Kommunen in Haushaltsnotlage kann der Bundesanteil auf bis zu 75 Prozent steigen. Der kommunale Eigenanteil reduziert sich in diesem Fall auf mindestens 25 Prozent.


Daraus ergeben sich folgende Mindestinvestitionsvolumen:

  • Regelfall: mindestens 555.000 Euro Gesamtinvestition

  • Bei kommunaler Haushaltsnotlage: mindestens 333.000 Euro Gesamtinvestition

  • Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, insbesondere aus Landesförderprogrammen, ist grundsätzlich möglich. Eine Kombination mit weiteren

  • Bundesfördermitteln für dasselbe Projekt ist dagegen ausgeschlossen.

     

Wichtig für Vereine: Die Kommune muss den Antrag stellen

Antragsberechtigt sind ausschließlich Städte, Gemeinden und Landkreise. Auch Sportstätten, die sich im Eigentum Dritter befinden – beispielsweise vereinseigene Anlagen –, können gefördert werden. Der Förderantrag muss jedoch über die zuständige Kommune eingereicht werden.


Vereine, die einen Sanierungs- oder Modernisierungsbedarf an ihren Sportstätten sehen, sollten deshalb schnell aktiv werden. Sie sollten frühzeitig das Gespräch mit ihren Bürgermeistern, Landräten, Stadt- und Gemeinderäten sowie den zuständigen Verwaltungen suchen. Gemeinsam gilt es zu prüfen, ob das geplante Vorhaben die Förderkriterien erfüllt und für das Programm angemeldet werden kann.


Frist bis zum 1. Februar 2027 beachten

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen vom 26. Oktober 2026 bis zum 1. Februar 2027 ausschließlich digital über die Förderzentrale Deutschland einreichen. Anschließend entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages voraussichtlich im April 2027 über die Projekte, die eine Förderung erhalten.


Wichtig: Bereits in der vorherigen Förderrunde eingereichte Projektskizzen werden nicht automatisch übernommen. Für jedes Vorhaben muss erneut eine Projektskizze eingereicht werden.


Weitere Informationen

Der vollständige Projektaufruf, ein FAQ sowie weitere Hinweise zum Förderprogramm und zur digitalen Informationsveranstaltung sind auf der Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zu finden.


Projektaufruf und Informationen zum Förderprogramm:

BBSR – Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“

 

Bild zur Meldung: Zweite Förderrunde für die Sanierung kommunaler Sportstätten gestartet