Fussball-Landesverband Brandenburg e.V.


Gehe direkt zu: Textanfang  Hauptmenü  Meta-Navigation  weitere Informationen  Seitenanfang

Meta-Navigation:

Hauptmenü:

weitere Informationen:

PREMIUM-PARTNER des FLB
PARTNER DES FLB
PARTNER DES FLB
PARTNER DES FLB
PARTNER DES FLB
PARTNER DES FLB
PARTNER DES FLB
PARTNER DES FLB
PARTNER DES FLB
PARTNER DES FLB
PARTNER DES FLB
PARTNER DES FLB
PARTNER DES FLB
PARTNER DES FLB
PARTNER DES FLB
PARTNER DES FLB
PARTNER DES FLB

Ein Spielrecht - zwei Pass-Nummern

Im Zuge systembedingter Umstellungen in der DFBnet-Passverwaltung wurden vor geraumer Zeit Passnummern bestehender Spielberechtigungen durch das System geändert. Daraufhin kam es in diesen Fällen zu Abweichungen zwischen den Passnummern, die auf den Spielerpässen bzw. in der Passverwaltung verzeichnet sind. >mehr

Online-Passbeantragung

Spielerpässe online zu beantragen, ist ab sofort — und damit pünktlich zur Wechselperiode II — für alle Vereine des FLB möglich. Die Voraussetzungen zum flächendeckenden Einsatz dieses Programms wurden geschaffen.In der Praxis bedeutet dies, dass hierüber Erstausstellungen und Vereinswechsel, allerdings keine Anträge von Vertragsspielern oder Spielern, die aus dem Ausland kommen, bearbeitet werden können. >mehr

Wechselperiode I steht bevor

Grundlegende Hinweise zur Beantragung von Vereinswechseln für Sie zusammengefasst >mehr

Löschungen von Spielberechtigungen

Wie in jedem Jahr nimmt die Pass-Stelle ausschließlich außerhalb er Wechselperiode - vom 1. September bis 30. November und vom 1. Februar bis 30. Juni - Anträge auf Abmeldung von Spielberechtigungen (Löschungen) entgegen. Bei Löschungen sind offene Mitgliedsbeiträge von Spielern unerheblich!

Die unter der Rubrik "Pass-Stelle" vermerkten Hinweise sollen unseren Vereinen eine Hilfestellung bei der Bearbeitung der wesentlichen Vorgänge geben, können aber nicht erschöpfend sein. Dazu ist unbedingt die Spielordnung §§ 7 ff. zu beachten oder Rücksprache mit der Pass-Stelle, Telefon 0355 4310250, E-Mail: marina.hein@flb.de zu halten.

Grundsätzliche Hinweise

Für die Erteilung einer Spielerlaubnis ist ausschließlich die Passstelle zuständig. Dafür ist beim Verband ein Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung einzureichen.

Anträge, die der Passstelle per Fax oder E-Mail zugesandt werden, haben keine Gültigkeit und können nicht bearbeitet werden.

Ausnahme: Zur Fristwahrung können nachträgliche Freigaben vorab per Fax gesendet werden.

Bei jedem Schriftverkehr mit der Passtelle sollte immer die Vereinsnummer angegeben werden. Dies gilt auch bei Mitteilungen über Änderungen der Vereinsanschrift. Für Rücksprachen bitte ggf. die Telefonnummer eines Vereinsvertreters angeben.

Unvollständige Anträge werden komplett an den Verein (offizielle Vereinsanschrift) zur Vervollständigung der Unterlagen zurückgeschickt.

Counter by WebHits Counter