Fussball-Landesverband Brandenburg e.V.


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Neues Formular

Der DFB Spielausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 30. Mai 2009 die Ausführungsbestimmungen zu Spielen mit ausländischen Mannschaften sowie das entsprechende Antragsformular neu verabschiedet. Das neue Formular... >mehr

Fristsetzung

In den Wechselperioden sind die Unterlagen für einen Vereinswechsel bis zum 31. August beziehungsweise 31. Januar in der Verbandsgeschäftsstelle einzureichen. In diesem Jahr fällt dieser Termin, 31. Januar, auf einen Samstag, an dem die Geschäftsstelle nicht besetzt ist. Analog § 193 BGB endet die Frist dann erst am darauf folgenden Montag, 24.00 Uhr.

Löschungen von Spielberechtigungen

Wie in jedem Jahr nimmt die Pass-Stelle ausschließlich außerhalb er Wechselperiode - vom 1. September bis 30. November und vom 1. Februar bis 30. Juni - Anträge auf Abmeldung von Spielberechtigungen (Löschungen) entgegen. Bei Löschungen sind offene Mitgliedsbeiträge von Spielern unerheblich!

Die unter der Rubrik "Pass-Stelle" vermerkten Hinweise sollen unseren Vereinen eine Hilfestellung bei der Bearbeitung der wesentlichen Vorgänge geben, können aber nicht erschöpfend sein. Dazu ist unbedingt die Spielordnung §§ 7 ff. zu beachten oder Rücksprache mit der Pass-Stelle, Telefon 0355 4310250, E-Mail: marina.hein@flb.de zu halten.

Grundsätzliche Hinweise

Für die Erteilung einer Spielerlaubnis ist ausschließlich die Passstelle zuständig. Dafür ist beim Verband ein Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung einzureichen.

Anträge, die der Passstelle per Fax oder E-Mail zugesandt werden, haben keine Gültigkeit und können nicht bearbeitet werden.

Ausnahme: Zur Fristwahrung können nachträgliche Freigaben vorab per Fax gesendet werden.

Bei jedem Schriftverkehr mit der Passtelle sollte immer die Vereinsnummer angegeben werden. Dies gilt auch bei Mitteilungen über Änderungen der Vereinsanschrift. Für Rücksprachen bitte ggf. die Telefonnummer eines Vereinsvertreters angeben.

Unvollständige Anträge werden komplett an den Verein (offizielle Vereinsanschrift) zur Vervollständigung der Unterlagen zurückgeschickt.

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