Fussball-Landesverband Brandenburg e.V.


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Eine prima Sache - die Online-Beantragung von Pässen

Seit knapp zwei Jahren bietet der FLB seinen Vereinen die Möglichkeit, Anträge auf Erteilung einer Spielberechtigung online zu stellen. Das neue System bietet vielfältige Vorteile, zwingt die Vereine aber auch zu einer sorgfältigen Umsetzung. Pass-Stellen-Mitarbeiterin Marina Hein gibt Hinweise >mehr

Neue Entschädigungssätze

Der DFB hatte eine Änderung des § 16 Nr. 3. 2. 1 der DFB-SpO beschlossen, die zum 1. Juli 2012 in Kraft trat. Seitdem findet sie für alle Vereinswechsel von Amateuren Anwendung. >mehr

Ein Spielrecht - zwei Pass-Nummern

Im Zuge systembedingter Umstellungen in der DFBnet-Passverwaltung wurden vor geraumer Zeit Passnummern bestehender Spielberechtigungen durch das System geändert. Daraufhin kam es in diesen Fällen zu Abweichungen zwischen den Passnummern, die auf den Spielerpässen bzw. in der Passverwaltung verzeichnet sind. >mehr

Wechselperiode I steht bevor

Grundlegende Hinweise zur Beantragung von Vereinswechseln für Sie zusammengefasst >mehr

Die unter der Rubrik "Pass-Stelle" vermerkten Hinweise sollen unseren Vereinen eine Hilfestellung bei der Bearbeitung der wesentlichen Vorgänge geben, können aber nicht erschöpfend sein. Dazu ist unbedingt die Spielordnung §§ 7 ff. zu beachten oder Rücksprache mit der Pass-Stelle, Telefon 0355 4310250, E-Mail: marina.hein@flb.de zu halten.

Grundsätzliche Hinweise

Für die Erteilung einer Spielerlaubnis ist ausschließlich die Passstelle zuständig. Dafür ist beim Verband ein Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung einzureichen.

Anträge, die der Passstelle per Fax oder E-Mail zugesandt werden, haben keine Gültigkeit und können nicht bearbeitet werden.

Ausnahme: Zur Fristwahrung können nachträgliche Freigaben vorab per Fax gesendet werden.

Bei jedem Schriftverkehr mit der Passtelle sollte immer die Vereinsnummer angegeben werden. Dies gilt auch bei Mitteilungen über Änderungen der Vereinsanschrift. Für Rücksprachen bitte ggf. die Telefonnummer eines Vereinsvertreters angeben.

Unvollständige Anträge werden komplett an den Verein (offizielle Vereinsanschrift) zur Vervollständigung der Unterlagen zurückgeschickt.

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