 | Im Zuge systembedingter Umstellungen in der DFBnet-Passverwaltung wurden vor geraumer Zeit Passnummern bestehender Spielberechtigungen durch das System geändert. Daraufhin kam es in diesen Fällen zu Abweichungen zwischen den Passnummern, die auf den Spielerpässen bzw. in der Passverwaltung verzeichnet sind. >mehr |
 | Spielerpässe online zu beantragen, ist ab sofort — und damit pünktlich zur Wechselperiode II — für alle Vereine des FLB möglich. Die Voraussetzungen zum flächendeckenden Einsatz dieses Programms wurden geschaffen.In der Praxis bedeutet dies, dass hierüber Erstausstellungen und Vereinswechsel, allerdings keine Anträge von Vertragsspielern oder Spielern, die aus dem Ausland kommen, bearbeitet werden können. >mehr |
 | Grundlegende Hinweise zur Beantragung von Vereinswechseln für Sie zusammengefasst >mehr |
| Löschungen von SpielberechtigungenWie in jedem Jahr nimmt die Pass-Stelle ausschließlich außerhalb er Wechselperiode - vom 1. September bis 30. November und vom 1. Februar bis 30. Juni - Anträge auf Abmeldung von Spielberechtigungen (Löschungen) entgegen. Bei Löschungen sind offene Mitgliedsbeiträge von Spielern unerheblich! |
Die unter der Rubrik "Pass-Stelle" vermerkten Hinweise sollen
unseren Vereinen eine Hilfestellung bei der Bearbeitung der wesentlichen
Vorgänge geben, können aber nicht erschöpfend sein. Dazu
ist unbedingt die Spielordnung §§ 7 ff. zu beachten oder Rücksprache
mit der Pass-Stelle, Telefon 0355 4310250, E-Mail: marina.hein@flb.de
zu halten.
Grundsätzliche Hinweise
Für die Erteilung einer Spielerlaubnis ist ausschließlich
die Passstelle zuständig. Dafür ist beim Verband ein Antrag
auf Erteilung einer Spielberechtigung einzureichen.
Anträge, die der Passstelle per Fax oder E-Mail zugesandt werden,
haben keine Gültigkeit und können nicht bearbeitet werden.
Ausnahme: Zur Fristwahrung können nachträgliche Freigaben
vorab per Fax gesendet werden.
Bei jedem Schriftverkehr mit der Passtelle sollte immer die Vereinsnummer
angegeben werden. Dies gilt auch bei Mitteilungen über Änderungen
der Vereinsanschrift. Für Rücksprachen bitte ggf. die Telefonnummer
eines Vereinsvertreters angeben.
Unvollständige Anträge werden komplett an den Verein (offizielle
Vereinsanschrift) zur Vervollständigung der Unterlagen zurückgeschickt.
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